Sonderaufgaben für Berater*innen
## Freigabe zum Datei-Anhängen für Ratsuchenden erteilen
➡️Menü Einstellungen -> Reiter Ratsuchende
Abhängig der Konfiguration Ihrer Beratungsstelle haben Ratsuchende die Möglichkeit, Dateien und Dokumente per Nachricht zu verschicken.
Je nach Konfiguration müssen Berater*innen diese Funktion bei dem/der Ratsuchende händisch freigeben.
Suchen Sie in der Liste den/die Ratsuchenden, der/die Freigabe bekommen soll und klicken Sie auf Bearbeiten.

Aktivieren Sie die Option für Dateianhang und speichern Sie Ihre Änderungen.

Ab dem Moment der Aktivierung kann die ratsuchende Person Dokumente und Dateien anhängen und an die beratende Person senden.
🦉Diese Freigabe können Sie dauerhaft aktiv lassen oder jederzeit wieder aufheben.
#Entschlüsselung der Nachrichten für Ratsuchende
Setzen Ratsuchende ihr Passwort zurück, können sie sich wieder in ihrem Konto anmelden und neue Nachrichten verfassen. Bereits vorhandene Nachrichten bleiben jedoch zunächst verschlüsselt und sind für die Ratsuchenden nicht lesbar.
Hinweis an die Ratsuchende:

Die Entschlüsselung der bisherigen Nachrichten erfolgt durch die beratende Person.
Wendet sich ein*e Ratsuchende*r mit der Bitte um Entschlüsselung des bisherigen Verlaufs an Sie, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass es sich tatsächlich um die betreffende Person handelt.
Hintergrund ist, dass ein Konto unter Umständen kompromittiert worden sein könnte – beispielsweise durch eine gewaltausübende Partnerperson oder andere unbefugte Dritte. In solchen Fällen könnte eine unbedachte Freigabe der Inhalte für die ratsuchende Person ein erhebliches Risiko darstellen.
⚠️Prüfen Sie daher sorgfältig, ob die Identität stimmt, etwa indem Sie Details aus dem bisherigen Beratungsverlauf abfragen. Sollten Zweifel bestehen, ist es aus Sicherheitsgründen besser, keine Freigabe der Nachrichten vorzunehmen.
Sobald die Identität verifiziert ist, können Sie die Nachrichten über den Button Nachrichten entschlüsseln für die Ratsuchenden freigeben.

Damit werden für die Ratsuchenden alle Nachrichten wieder lesbar.
Nach der Entschlüsselung wird der*die Ratsuchende automatisch benachrichtigt.

#❗Passwort-Rücksetzung bei Ratsuchenden
Ratsuchende können ihr Passwort nur dann zurücksetzen, wenn in ihrem Konto eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist – entweder bereits bei der Registrierung oder nachträglich in den persönlichen Kontoeinstellungen.
Ohne hinterlegte E-Mail-Adresse ist eine Passwort-Rücksetzung nicht möglich.
In diesem Fall bleibt den Ratsuchenden nur die Möglichkeit, sich neu zu registrieren, um die Beratung fortsetzen zu können.